Förstertragödien im Iser- und Riesengebirge (3)

(Der zweite Teil des Artikels ist mithilfe dieses Links zugänglich.)

Wildereiunwesen im Riesengebirge

Die nachfolgende Zusammenstellung basiert nach intensiven Nachforschungen in den Akta Maj. Schaffgotschów im Staatsarchiv von Breslau auf einer Auswertung der Akte SCH:Las Sign: 2991 mit dem Titel „Wilddieberei pp., Oberförsterei Hermsdorf 1839-75“. Die Akten zeigen uns einerseits die Schwierigkeiten bei der Nachweisführung, dem Zugriff und der Überführung von Tätern (möglichst auf frischer Tat), aber auch die Beharrlichkeit der Förster bei deren Verfolgung. Sie berichten zudem weniger von Einzelgängern, als vielmehr von skrupellos und arbeitsteilig agierenden Wilderern bis hin zum gelegentlichen Wilddieb, der sich erlegtes Wild aus dem Wald aus rein existenzieller Not beschafft. Wie groß die Not damals bisweilen war, können wir im Tagebuch des berühmten Glasgraveurs Dominik Biemann (*1. April 1800 in Neuwelt) nachlesen: „Ich war kaum drei Jahre alt und hatte meine Eltern sehr lieb, aber ich mußte oft hungern, denn das Brot war sehr teuer und wir waren vier Kinder. Sehr oft weinte die Mutter, wenn die Mittagszeit kam und wir essen wollten, denn wir hatten kein Brot …“

Nro: 203 verhandelt in der Revierjägerwohnung zu Agnetendorf den 2ten October 1839 von Oberförster Haas (Hermsdorf)

Bei der heutigen Anwesenheit des unterzeichneten Oberförsters hat der Revierjäger August Gottwald von hier folgendes zu Protokoll gegeben: Bekanntlich habe ich am 16ten Juli des Jahres einem Wilddiebe am Kosakenloche des Hermsdorfer Reviers Abends gegen 8 Uhr eine Büchse in der Art abgenommen, daß derselbe von mir, da ich unverrichtet in seine Nähe von etwa 20 Schritte gekommen war, Ausreiß nahm und sein Gewehr im Stiche ließ. Ich habe jedoch diesen Wilddieb nicht erkannt; er war von großer Statur, mit einem grünen kurzen Überrock, ledernen Beinkleidern von gelblicher Farbe und Wasserstiefeln bekleidet, er trug eine grüne Mütze mit einem Lederschirm.

Die abgenommene Büchse mit Stechschloß verwahrte ich lieber in hiesigem Hausflur, in welchem ich auch meine übrigen Schießgewehre hängen habe. Gestern, als am 1. des Monats, war ich zu dem hiesigen Müller Geyer als Gevatter eingeladen und verließ gegen 1⁄2 8 Uhr Abends von meiner Frau begleitet meine Wohnung, um zu den p. Geyer zu gehen. In meinem Wohnhause hatte ich die verehelichte Häusler Anna Rosina Breit, geborene Liebich, sub N° 91 aus Agnetendorf und den Sohn des Häuslers Bradler Namens Ehrenfried Bradler sub N° 105 von hier zurückgelassen. Diese hatten die Hausthüre abgeschlossen. Gegen 1⁄2 9 Uhr Abends klopfte Jemand an das Fenster. Der Ehrenfried Bradler fragte wer da sei ? Da antwortete Jemand draußen, und zwar eine Männerstimme: „Ich bin’s Wenzels Jürge, ich bringe zwei Haasen.“

Die verehelichte Breit nahm einen Leuchtspahn und der p. Bradler öffnete die Thüre. Die halb geöffnete Thüre stieß nun ein Mann auf, welcher sich das Gesicht geschwärzt hatte und griff sogleich nach den im Hausflur befindlichen Gewehren. Der p. Bradler ergriff sogleich durch die geöffnete Thüre die Flucht und erblickte hierbei vor der Thür noch zwei Männer, welche mit starken Knitteln bewaffnet waren.

Die p. Breit rief demjenigen Manne zu, welcher nach den Gewehren gegriffen hatte: „Ich lasse keine Gewehre nehmen.“ Der Mann aber sagte zu ihr: „Ich will blos das meinige“ /:nehmlich Gewehr:/; aber anstatt die dem Wilddiebe abgenommene Büchse zu nehmen, ergriff er meine Büchse im Werthe von 1 Thl., welche einen hell nußbraunen Schaft von Nußbaumholz hat, aber keine weitere besondere Abzeichen hat. Die Versicherung ist ein vorspringender Cylinder.

Mit dieser Büchse ging der unbekannte Mann zur Hausthüre, und sagte zu den vor der Thür Wache haltenden: „Es sind noch mehrere Gewehre da.“ Da antwortete Einer: „Jetzt ist es egal, hole dir noch eins.“

Die p. Breit hatte aber so viele Geistesgegenwart, die Hausthüre zuzuschlagen und den Schlüssel umzudrehen. Die Männer von Aussen verlangten mit drohenden Schimpfwörtern, daß die Thüre geöffnet werden sollte, und an die Hinterthüre wurde gleichzeitig stark angeschlagen, worauf ich vermuthe, daß vier Männer das Haus umringt hielten.

Die p. Breit öffnete nun ein Fenster und schrie „Feuer“. Hierbei wollte ihr einer der Männer einen Schlag mit einem Prügel versetzen, was auch geschehen wäre, wenn sie das Fenster nicht schnell zugeschlagen hätte. Die Männer verloren sich hierauf in der Dunkelheit der Nacht, da sie doch fürchten mußten, daß durch den entsprungenen p. Bradler Leute herbeigeholt werden könnten. Nach der Aussage des p. Bradler war derjenige, welcher sich das Gesicht geschwärzt hatte und meine Büchse nahm, mit einem kurzen Frack bekleidet. Ich vermuthe mit vieler Gewißheit, daß der Letztere der berüchtigte unter dem Namen Toffel Franz bekannte Wilddieb ist; sein eigentlicher Name soll Franz Erlebach und beym Bruder in Arnsdorf oder Glausnitz ansässig seyn. Von Geburt ist er ein Böhme und treibt sich bald in der Spindlerbaude, bald in Sanct Peter, bald in den Bauden auf der Teufelswiese in Boehmen herum. Dieser Erlebach soll gestern Nachmittag im hiesigen Kretscham bei dem Kretschmer Breit gewesen seyn und aus dem Umstande, daß meine Entfernung vom Hause abgepaßt worden, vermuthe ich, daß unter den übrigen Männern sich Einsassen aus Agnetendorf befunden haben. Die von mir dem Wilddiebe abgenommene Büchse, welche er bei seinem nächtlichen Einbruch zurückgelassen hat, soll diesem Erlebach angehören.

JNro: 55 Vorlage des Oberförsters Haas an das Freistandesherrschaftliche Kameralamt in Hermsdorf; Giersdorf, mundiert den 09.03.1840

Bei Gelegenheit des heute vorgenommenen Bauholz-Vermessens im Hayner Reviere zeigte mir der Revierförster Bormann an, daß er gestern gegen Abend vom Müller Liebig aus Saalberg Nachricht erhielt, daß ein angeschossenes Stück Rothwild sich in der Nähe der Mühle im Wasser niedergethan habe, und da es sehr krank sei, nicht mehr weiter fort könne; p. Bormann begab sich an Ort und Stelle und and ein altes Thier, welches einen Schuß durch die Keule hatte und erlegte es. Beim Zerwiecken fand sich, daß das alte Thier tragend gewesen. Durch das Abspüren hat sich ergeben, daß das alte Thier im Hermsdorfer Revier am rothen Hübel angeschossen worden, und daß es nach dem Anschuß von zwei Wilddieben solange verfolgt worden, bis es seine Zuflucht in das Wasser bei Saalberg genommen hat. Ein Knabe aus Saalberg will die beiden Wilddiebe aus der Ferne gesehen haben; nach seiner Beschreibung hatten sie kurze Jacken, über welche sie Säcke gebunden hatten. Nach allem Vermuthen waren es böhmische Wilddiebe, welche den Sonntag zu ihren Streifereien benutzt haben. Einige Sonntage nacheinander werde ich wieder eine Patrouille durch die Forstbeamten um Hermsdorfer und Hayner Reviere vornehmen lassen. In den Wochentagen kommt jetzt weniger Unfug vor, weil die Wilddiebe von den in den Revieren allenthalben verbreiteten Raff- und Leseholz-Sammlern gestört werden.

Nach meinem gehorsamsten Dafürhalten läßt sich dem eingerissenen Wilddiebstahl einigermaßen dadurch vorbeugen, daß die Schlupfwinkel der Wilddiebe öfter polizeilich revidiert und die verdächtigen Personen, besonders wenn sie in Privathänden übernachten, eingezogen werden. – Solche nächtlichen Aufenthaltsorte sollen sich nach den eingezogenen Erkundigungen in Saalberg befinden und zwar bei dem Häusler Maywald sub N° 64 und bei dem Häusler Troemer sub N° 66. Der Letztere ist aus Böhmen herübergezogen, und allerlei verdächtiges Gesindel hat dort Ein- und Ausgang.

Ich beantrage demnach gehorsamst: Das Königl. Land-Raths-Amt zu Hirschberg ersuchen zu wollen, daß dort einige Sonnabend hinter einander Abends Haussuchungen durch die Gensdarmen vorgenommen werden, damit wenigstens die dort stattfindenden nächtlichen Zusammenkünfte gestört werden.

Praes: 30/3.40 JNro: 67 Antwort des Reichsgräflich Schaffgotsch-Freistandesherrliches Kameral-Amt (Hinke/Binner) an den Herrn Oberförster Haas in Giersdorf N° 749 vom 21.03.1840

Auf den Bericht vom 9. dieses Monats entgegen wir Ihnen, daß wir uns nicht veranlaßt finden können, das Königliche Landraths-Amt um mehrmalige Absendung einige Gensdarmen Behufs der Revision der uns namhaft gemachten Schlupfwinkel muthmaßlicher böhmischer Wilddiebe in Hinter-Saalberg zu ersuchen. Einestheils ist nämlich der Beweggrund zu diesen Revisionen nicht von so hohem polizeilichen Interesse, als daß dazu einige Gensdarmen mehrmals ihren sonstigen Dienstobliegenheiten zu entziehen sein dürften, anderntheils aber scheint uns auch durch solche Revisionen der beabsichtigte Zweck einmal nicht erreicht werden zu können. Angenommen nämlich, die Gensdarmen träfen in den verdächtigten Häusern wirklich einige Böhmen, so würden sie solche nur in dem Falle zu verhaften befugt sein, wenn sie sich über die Unverdächtigkeit ihrer Person gar nicht zu legitimieren vermöchten. Dieser Fall ist indeß nicht wahrscheinlich, vielmehr ist anzunehmen, daß die nebenher Wilddieberei treibenden Ausländer öfters in andern Angelegenheiten sich in diesseitigen Ortschaften aufzuhalten pflegen, also von vielen Leuten ihrer Herkunft und ihrer sonstigen Unverdächtigkeit nach gekannt und somit genügend legitimiert sind.

Aber auch den äußersten Fall vorausgesetzt, daß Fug zur Festnehmung einiger solcher Leute gefunden und daß in dem betreffenden Hause Schießgewehre entdeckt würden, so wäre damit noch sehr wenig gewonnen, denn die Inhafteten müßten nach eingezogener Erkundigung über ihre Person doch wieder in Freiheit gesetzt oder nach ihrer Heimath gebracht werden und die Gewehre könnte man nicht antasten, so lange ihr Ge- oder vielmehr Mißbrauch nicht eingestanden oder nachgewiesen wäre, was schwerlich der Fall sein möchte.

Hiernach scheint es uns gerathener, die Häuser des Maywald und Troemer hin und wieder durch ein Paar verschwiegene und zuverlässige Leute unter Leitung eines Forstbeamten von außen bewachen und beobachten zu lassen und sich möglichst derjenigen Personen zu versichern, die jene Häuser etwa zur Unzeit oder wohl gar mit Schießgewehr versehen, verlassen.

Zur Ausführung dieser Maasregel autorisieren wir Sie hierdurch und versteht es sich, daß Sie die etwaigen Kosten liquidiren können. Geht es ohne die nöthige Heimlichhaltung blos zu stellen an, bei dergleichen Beobachtungen eine Gerichtsperson oder wenigstens einen Polizeimann zuzuziehen, so empfiehlt sich dies, um nöthigen Falls auch bis in die Häuser dringen zu können.

JNro: 75 Anweisung des Oberförsters Haas von der Reichsgräflich Schaffgotsch-Freistandesherrlichen Oberförsterei Hermsdorf vom 09.04.1840 an
Revierjäger Herrn Bormann zu Hayn
Herrn Revierförster Tannhaeuser zu Brückenberg wegen Revierjäger Wolf
Herrn Revierförster Seiffert zu Wolfshau wegen Revierjäger Maywald

Da vorauszusehen ist, daß bei den nahe bevorstehenden Osterfeiertagen die Wilddiebe ihr Unwesen treiben werden, ordne ich auf künftigen Sonntag, den 12. d. Mts. eine Patrouille im Hayner Reviere an, deren Leitung und Ausführung ich Ihnen (‚Revierjäger Bormann‘ übertrage. Die Revierjäger Wolf aus Brückenberg und Maywald zu Wolfshau sowie der Jäger Blaschke aus Seidorf sind angewiesen, sich am gedachten Tage Vormittags 10 Uhr in Ihrer Wohnung einzufinden. Im Hermsdorfer Reviere werden der Revierjäger Gottwald und der Lehrling Militz patrouilliren. Letzterer wird mit einem Horn versehen seyn, um nöthigenfalls Signale zu geben. Ich überlasse es Ihnen, ob Sie auch für einen andern Tag eine Patrouille vornehmen wollen, wozu Sie die betreffenden Revierjäger bestellen können, weil ich künftige Woche auch einige Zeit verreise. In den Wohnungen des Maywald und Troemer zu Saalberg beabsichtige ich künftigen Sonnabend den 11. d. Mts. Abends eine Haussuchung zu halten. Ich werde Abends um 7 Uhr im Hayner Kretscham eintreffen, wozu Sie mich zu erwarten haben. Den Richter Finger aus Saalberg werde ich bestellen lassen. Sie können noch einen Polizeimann mitbringen.

Sie haben zu einer Patrouille gegen die Wilddiebe den Jäger Blaschke anzuweisen, daß er künftigen Sonntag den 18 d. Mts. sich Vormittags gegen 10 Uhr in der Wohnung des Revierförsters Bormann zu Hayn einfindet. Vor den Osterfeiertagen, in welchen ja die Wilddiebe gewöhnlich ihr Unwesen treiben, haben Sie Ihre Wachsamkeit besonders auf diesen Gegenstand zu richten.

Praes: 23/9.43 JNro: 143 Anweisung des Reichsgräflich Schaffgotsch- Freistandesherrliches Kameral-Amts an den Herrn Oberförster Haas in Giersdorf N° 749 vom 23.09.1843

Es sollen nach eingegangener Anzeige die Wilddiebe beim Schreien der Hirsche grenzenlosen Unfug treiben, und es ist daher wohl nöthig, daß in dieser Sache etwas geschehe. Ich beabsichtige daher eine nachdrückliche Patrouille auszuführen, und wollen Sie daher die Revierjäger Maywald in Wolfshau, Wolff in Brückenberg, Baumert in Hain dahin beor- dern, daß sich dieselben künftigen Montag als den 23. d. Mts. Nachmittags um 3 Uhr beim Revierjäger Frey in Marienthal jeder einzeln unfehlbar einfinden und sich so einrichten, daß sie 3 Tage ausbleiben können und daß dieselben gute verlaßbare Doppelgewehre mitbringen. Der Frey wird sie dann weiter führen und werden Sie auch die nöthigen Anweisungen durch den Führer der Patrouille erhalten, die sie allerdings streng zu befolgen haben werden.

Hierbei ist nun aber auch die größte Verschwiegenheit zu beobachten, und ich glaube, daß es beßer sei, diese Leute zur Jagd zu bestellen, wenn sie auch dann zu dem beabsichtigten Zweck verwendet werden.

Verhandelt zu Hain am 24. Juni 1843

Am 24. d. Mts., wenn im Forst-Reviere Hain bei Mentzels Wiese eine Flinte gefunden worden, welche geladen gewesen und nach eingezogenen Erkundigungen dem Inwohner Wenzel Krause in N° 54 aus Hain angehören sollte. Auf die Anzeige des Revierförsters Bormann aus Hain wurde heute die nähere Untersuchung des Sachverhältnisses vorgenommen und nachdem der Unterzeichnete mit dem Eingangs genannten Revierförster bei dem hiesigen Ortsrichter Gottfried Zeh eingetroffen war, fanden sich ein:

1. der Häusler Gottlob Menzel in N° 59,
2. der Häusler Ehrenfried Aust in N° 35, beide aus Saalberg.

Diese beiden, welche dem Revierförster Bormann zuerst Nachricht über eine vorgefundene Flinte gegeben hatten, wurden zur Aussage der Wahrheit ermahnt und sie deponirten:

1. der p. Menzel:

Am 24 d. Mts. gegen Mittag ging mein ältester Sohn, welcher Ehrenfried heißt und gegenwärtig 8 Jahr alt ist, in Gemeinschaft des 10jährigen Sohnes meines Nachbarn Gebauer in das nahegelegene Forstrevier Hain, um dort trockene Äste als Raff und Leseholz zu sammeln. An einem Steine im Wald fanden die Knaben mehrere trockene Äste zusammengelegt, und als sie diese hinweg nahmen, sahen sie einen Flintenkolben hervorgucken. Die Knaben kamen nun zu meinem Eheweibe nach Hause und erzählten, daß unter einem Steine, daß unter einem Steine eine Flinte läge. Ich war an demselben Tage früh nach Hirschberg gegangen und kehrte erst am Nachmittag gegen 3 Uhr nach Hause zurück. Mein Eheweib erzählte mir die Angabe der Kinder, und da ich mich von der Richtigkeit überzeugen wollte, so ging ich zu meinem Nachbar, dem hier anwesenden Häusler Aust, sagte ihm, daß ich an die Stelle, wo die Flinte läge und demnächst in meine Wiese gehen wolle und daß er mitkommen könne. p. Aust konnte aber nicht bald mitgehen, und so ging ich in Begleitung meines Knaben in den Wald, welcher mir den Stein zeigte, unter wel- chem ich eine Flinte liegen sah, die ich unberührt liegen ließ. Etwa nach 1 1⁄2 Stunden kam auch mein Nachbar Aust an die Stelle, welcher sich gleichfalls von dem Vorhandenseyn der Flinte überzeugte. Ich schickte sodann zu meinem Bruder, den Häusler Ehrenfried Menzel in N° 28 und ließ ihm sagen, daß der p. Aust und ich bei der Flinte bleiben würden und daß er zu dem Revierförster Bormann gehen möge, um ihm den Vorfall anzuzeigen. Dieses war geschehen, und da der Revierförster erst spät von den Kulturarbeiten vom Mittelberge zurückgekehrt war, kam der Letztere in Begleitung meines Bruders Abends gegen 10 Uhr an die Stelle, wo ich und p. Aust den Stein wiesen, unter welchem die Flinte verborgen war. Der Revierförster Bormann übernahm die Flinte, welche er untersuchte und das das vorhandene Pulver auf der Pfanne zeigte. Soweit erstreckt sich meine Kunde über diese Angelegenheit.

2. der p. Aust deponiert:

Ich kann der Angabe des p. Menzel nichts hinzufügen, sondern muß das von ihm Ausgesagte als der Wahrheit gemäß anerkennen.

Die Comparenten wollen wieder ihrer Arbeit nachgehen, weshalb ihnen das Niedergeschriebene vorgelesen wurde. Sie genehmigen den Inhalt und unterzeichnen:
Gottlob Menzel
Ehrenfried Aust

Da der Revierförster Bormann erfahren hatte, von wem, kann er nicht mehr angeben, daß der Inwohner Wenzel Krause eine Flinte vom hiesigen Häusler Ehrenfried Hallmann N° 71 gekauft habe, hatte sich der Erstere nach dem Auffinden der Flinte in die Wohnung des Häuslers Menzel N° 28 von hier begeben und dem p. Hallmann rufen lassen, welcher, nachdem er sich die Flinte besehen hatte, eingestehen mußte, daß er sie dem p. Krause verkauft habe. Auf Vorladung war heute in Person erschienen:

Der Häusler Ehrenfried Hallmann in N° 71 von hier deponirte:

Den Ostermontag d. Js. / also am 15ten April / habe ich den Inwohner Wenzel Krause von hier das vorliegende Gewehr, welches er einige Tage vorher mit 10 Sgr. gehandelt und bezahlt hatte, in seine Wohnung getragen. Ich erkenne die vorliegende Flinte als die von mir verkaufte an und bemerke nur noch, daß sie damals nicht geladen war. Die Flinte ist einmal in einer Auktion in Giersdorf gekauft worden. Es ist mir sehr unlieb, daß der p. Krause Mißbrauch mit dem Gewehr getrieben hat.

Da der p. Hallmann keine weitere Angabe zu machen hatte, wurde ihm seine Aussage vorgelesen, welche er genehmigte und unterzeichnete:
Ehrenfried Hallmann

Der Ortsrichter Zeh zeigte an, daß der Wenzel Krause bei der neuen Glashütte in Schreiberhau als Handlanger beschäftigt sei und er erst heute Abend von dort zurückkehren werde, wolle er ihn Morgen früh 8 Uhr zu dem unterzeichneten Oberförster schicken. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Bormann Rev: Förster
Gottfried Zeh, Richter

Registratur-Vermerk (am linken Rande des Dokuments):
Der Angeschuldigte hat dergl. aller Mühe, welche sich der Unterzeichnete durch ernstliche Vorhaltungen gegeben, Nichts eingestanden, vielmehr angegeben, daß er einem unbekannten böhmischen Einsassen die gefundene Flinte für 10 sgr. verkauft habe. Aus diesem Grunde war vorauszusehen, daß auch vor Gericht kein anderes Geständniß erfolgen würde, und nach genauerer Rücksprache mit dem Vorstande des Kameral=Amtes ist beschlossen worden, die Sache inzwischen auf sich beruhen zu lassen.
Giersdorf, den 1ten Juli 1843, ‚Haaß’

Nachtrag: Dokumente über Fischwilderei (Abschriften aus dem Schaffgotsch-Archiv in Breslau)

D: Dr. Schupich An Sr. Excell. Herrn Johann Anton Grafen Von Schaffgotsch
Wir haben uns von Euer Excell. unterm praes. 21ͭ Febru: dieses angehenden 1732ͭ Jahres in pto Fischdiebereÿ eingeschükte, und die auf der Herrschafft Künast innsitzende Complices benanntl: Gottfried Neümann, sein Eheweib Anna, Hannß Christoph Kegler, und Hannß Christoph Lachmuth betreffende Criminal Frag, nebst diesfälligen Jnquisitionsacten umbständlich vortragen lassen; Wann Wir nun nachersehen und genungsamber erwögung derenselben uns des beÿliegenden Urthels entschlossen, die übrigs aber angegebene Complices, falls sie in arrest sitzen sollten, gegen scharffer Warnigung zu entlassen befunden. – Als werden Eure Excell: solches denen Delinquenten an gewöhnlicher Gerichtsstelle publiciren und von ihnen vollziehen zu lassen belieben den 22ͭ Februarÿ 1732.
Jdem
Als Jhnen von dem Hoch= und wohlgebohrnen Joh: Anton graffen von Schaffgotsch wegen denen in punct Fischdiebereÿ zu Künast innsitzenden Complicen, Gottfried Neümann, sein Eheweib Anna, Hannß Christoph Kegler, und Hannß Christoph Lachmuth ihrer obbemelter Verbrechen halber mit einer Viertl Jährigen in eÿsen, und Banden zu verrichten habenden Gemein= oder Herrschafftlichen Arbeith zu bestraffen. V:R:W: d. 22ͭ Feb. 1732

***

Dr. Dr: Ržehak An Sr. Excell. Herrn Johann Anton Grafen Von Schaffgotsch
Demnach wir beÿ beschehenen Vortrag derer, mit denen beÿm Hermsdorfer Gericht ex capite Adulteÿ duplicio inhafftirten Johann Caspar Widermann, und Anna Rosina Scheckelin vorgehabten, und umb Belehrung an dieses Königl: Ober=Gericht übersandten Actorum Jnqvisitionalium uns hiebeÿ- gehenden Urthels entschlossen.
Als haben Wir Eüer Excell: solches zu dem ende, damit es in Beÿseÿn besag- ten Johann Caspar Widermanns an gewöhnlicher Gerichtsstelle alsogleich – hingegen der Annae Rosinae Scheckelin allererst in Sechs Wochen nach ihrer Niederkunfft publiciret, und vollzogen werde, hiemit übersenden wollen, daferne aber beede Müssethäter sich zum Gnaden=Weg verwenden thäten, würde ihnen freÿstehen ihr Gnaden=Gesuch an Jhro Kaÿser= und Königl: Maÿtt: stÿlisiren, und solches an uns zu weiterer Vorkerung überschicken zu lassen. Den 18ten Aug: 1735.
Jdem
Als theuen von dem Hoch= und Wohlgebohrnen Johann Anton Graffen von Schaffgotsch wegen derer beÿm Hermbsdorfer Gericht im Hertzogthumb Schlesien ex capite Adulteÿ duplicio verhaften Johann Caspar Widermann, und Anna Rosina Scheckelin eine Criminal=Frag, nebst gewißen Gerichtl: gethanen aussagen überschicket pp. So wären ernannten Johann Caspar Widermann, und Anna Rosina Scheckelin ihres Verbrechens halber andern zum abscheü, und beÿspiel, ihnen aber zur wohlverdienten straff mit dem Schwerdt vom Leben zum Tod hinzurichten. V:R:W: d. 18ͭ Aug. 1735

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